Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluß vom 20.01.2017 (17 UF 193/16):

Der volljährige Unterhaltsberechtigte kann den Anspruch auf Auskehr des Kindergeldes gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen.