Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.05.2016 (V ZR 152/15):
Das Belastungsverbot schränkt die Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer ein, schließt aber nicht den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.05.2016 (V ZR 152/15):
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